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Aufbewahrungsfristen

Ein knallroter Wecker steht inmitten von zerknülltem Papier.

… beachten und Papiere reduzieren!

Wissen Sie eigentlich, wie lange Sie als Privatperson Ihre Unterlagen bzw. Dokumente aufbewahren müssen? Oder sind Sie häufig verunsichert, was Sie tatsächlich wegschmeißen dürfen?

Kontoauszüge, Rechnungen, Mietverträge, Versicherungspolicen – bei meiner Arbeit als Ordnungsschafferin geht es immer wieder um die Papierablage meiner Kunden. Uns begegnen ständig massenweise Unterlagen, die entweder gar nicht abgeheftet wurden oder seit Jahren verborgen in überfüllten Ordnern dahinvegetieren.

Mein Ordnungstipp:
Verschlanken und begrenzen Sie richtig ordentlich Ihre Papiermengen, indem Sie wichtige Aufbewahrungsfristen kennen und anwenden.

Denn viele Schriftstücke müssen Sie gar nicht dauerhaft behalten. Ich gebe Ihnen hier aktuell gesammelte Informationen, die allerdings keiner rechtsgültigen Beratung (!) gleichkommen – meine Angaben sind somit ohne Gewähr.

Aufbewahrungsfristen, welche gelten?

* Ein Leben lang:
Standesamtliche Urkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsbeschluss, Besitzurkunden, Testamente, Erbscheine, gültiger Pass, Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse

* Lebenslang oder bis zum Rentenbescheid:
Unterlagen, die im Zusammenhang mit Ihrer Rente stehen, wie z.B. Bescheinigungen von Sozialleistungsbezügen, Jahres-Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsverträge, Nachweise über Bildungszeiten, Bescheide über Arbeitslosigkeit

* 3 Jahre und bis zu 6 Jahren:
Bei Kontoauszügen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Sie als Privatperson. Die Empfehlung lautet, bewahren Sie Kontoauszüge mindestens drei Jahre auf. Für Besserverdiener mit Einkünften von mehr als 500.000 € im Jahr gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

* 4 Jahre:
Steuerunterlagen müssen Sie mindestens bis zum Erhalt des Steuerbescheides aufheben. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. rät, die Steuerunterlagen nach Abgabe mindestens vier Jahre lang aufzubewahren.

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Alle Rechnungen aufbewahren?

* 2 – 5 Jahre:
Bei Handwerkerrechnungen heißt es, zwei Jahre Aufbewahrungszeit. Werden allerdings später Mängel festgestellt, brauchen Sie einen Nachweis über die ausgeführten Handwerkstätigkeiten. Aus diesem Grunde sollten Handwerkerrechnung besser fünf Jahre aufbewahrt werden.

* 2 Jahre:
Einfache Kaufbelege, Kassenbelege, Rechnungen (Gewährleistungsfrist)

* Gesamtzeit der Nutzung:
Kaufbelege von teurem Schmuck, Kleidung, Mobiliar, Wertgegenständen, Elektronikgeräten, damit im Falle eines Schadens die Hausratversicherung einen Anhaltspunkt hat.

* 3 Jahre:
Alte Mietverträge, Kautionsbelege, Übergabeprotokolle, da Ansprüche aus Mietverträgen erst nach drei Jahren komplett erlöschen.

* Gesamtlaufzeit der Versicherung plus 3 Jahre:
Vor allem den Versicherungsantrag bzw. die Police müssen Sie für die gesamte Laufzeit aufheben. Wegen der Verjährungsfrist empfiehlt es sich, nach Ablauf des Versicherungsschutzes die Unterlagen weitere 3 Jahre aufzubewahren.

* Diese Angaben zu den Aufbewahrungsfristen beziehen sich auf Privatpersonen. Für Selbständige, Gewerbetreibende und Geschäftsleute gelten oftmals 10-Jahresfristen oder andere Zeitspannen, die individuell zu erfragen sind.

Was kann weg?

  • Die monatlichen Gehaltsabrechnungen, wenn die Jahresendabrechnung vorliegt und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers am Jahresende stimmt
  • Alte Anschreiben, wenn ein aktuelles Schreiben ankommt
  • Briefe, deren Inhalt irrelevant geworden ist
  • Reine Informationsschreiben, die veraltet sind
  • Alte Angebote, die längst verjährt sind usw.

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Blättern Sie doch einfach mal Ihre Ordner von hinten nach vorne durch und schauen Sie sich Ihre Dokumente aufmerksam an. Ich will Sie mit diesem Beitrag zu den Aufbewahrungsfristen gerne ermutigen, veraltete Papiere bewusst auszumisten und ordnungsgemäß zu ent-sorgen.

Das verschafft Ihnen Luft, Freiraum und ein richtig gutes Gefühl!

Sehr gerne helfen ich Ihnen beim Aussortieren, melden Sie sich einfach bei mir: 06126-991575.